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Willkommen bei waiting4wind, Infos rund um den Wassersport an der Hohwachter Bucht / Ostsee.
(29.04.2010) - Am letzten Wochenende wurden die Vogeschutzzäune aufgestellt und somit der Zugang zum Broek Zulauf geregelt. Im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung durch NaBu, WSA und Gemeinde wurde beschlossen im Wasser vor dem Zulauf vier Poller einzugespülen, die das Naturschutzgebiet seeseitig begrenzen. (27.03.2010) - Die Anzahl der Bootsliegeplätze wird verringert und um ca. 25m in Richtung DLRG-Haus verschoben. Die Badezone wird wohl dementsprechend angepasst werden. Bleibt abzuwarten ob und welche Änderungen vom NaBu betreffend dem Strandabschnitt links der Surfschule zu erwarten sind. Bis jetzt sind noch keine Maßnahmen bekannt. Spätestens wenn der NaBu im Frühjahr die Vogelschutzzäune aufstellt, weiß man mehr. In der Saison 2009 wurden ja einige Maßnahmen getroffen, um das Kitesurfen am Sehlendorfer-Strand zu regeln. Die roten Begrenzungsstangen im Wasser haben sich allerdings nicht bewährt, da sie vom ersten Herbststurm an den Strand gespült wurden. Ferner ist eine Begrenzung mit roten Stangen lt. SeeSchStrO nicht zulässig, da die Farbe anderweitig belegt ist. | ||||||
Kitesurfing-Regeln am Sehlendorfer Strand
Die Kurverwaltung Sehlendorf und das Team von Surf & Sail bitten alle Kitesurfer, die Kitesurfing-Regeln einzuhalten, | ||||||
Kitesurfing Fragebogen - Weißt du es?Ob Segler, Windsurfer oder Kitesurfer ... der umsichtige Wassersportler weiß immer, wie er sich auf dem Wasser richtig zu verhalten hat. In 7 Fragen zu Begriffen rund um das Kitesurfen und den Ausweichregeln, kannst du dein Wissen überprüfen. | ||||||
Verkehrsvorschriften und AusweichregelnAllgemeines Verkehrsvorschriften regeln den Schifffahrtsverkehr auf den Wasserstraßen. Grundsätzlich gelten auf der Hohen See und auf den mit dieser verbundenen, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern die internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR). In den jeweiligen Küstengewässern können darüber hinaus ergänzende, mitunter auch abweichende Regelungen bestehen, die im letzteren Falle dann vorrangig gelten. z.B. Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) Auf den innerstaatlichen Flüssen, Kanälen und Seen gelten zumeist nationale Befahrensregelungen, die den Besonderheiten der Binnenschifffahrt Rechnung tragen. z.B Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO). Für jeden Wassersportler besteht eine allgemeine Informationspflicht, sich im Vorfeld über Befahrensvorschriften, Revierbesonderheiten, Wind- und Sturmwarnungen, Gezeiten usw. kundig zu machen. In der SeeSchStrO ist ein Surf- oder Kiteboard seit 1998 ein „Gerät ohne gesonderte Vorfahrtsrechte“. Grundsätzliches SeeSchStrOGeltungsbereich Definition Kitesurfen - Surfen mit einem von einem Drachen gezogenen Surfbrett § 3 Grundregeln für das Verhalten im Verkehr (1) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet ist und daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Er hat insbesondere die Vorsichtsmaßregeln zu beachten, die Seemannsbrauch oder besondere Umstände des Falles erfordern. § 26 Fahrgeschwindigkeit (5) Segelsurfer und Kitesurfer müssen vor Stellen mit erkennbarem Badebetrieb oder gekennzeichneten Badegebieten im Wasser außerhalb des Fahrwassers einen Abstand von mindestens 50 Metern von der seeseitigen Begrenzung des Badegebietes und gegenüber allen Badenden einhalten. Die Geschwindigkeit ist so anzupassen, dass eine Gefährdung, Schädigung oder Behinderung der Badenden ausgeschlossen ist und Belästigungen auf ein nach den Umständen unvermeidbares Maß reduziert werden.
Grundsätzliches KVRGeltungsbereich 1. auf den Seeschiffahrtstraßen und in den an ihnen gelegenen öffentlichen bundeseigenen Häfen sowie im übrigen deutschen Küstenmeer. Regel 5 - Ausguck (KVR) Jedes Fahrzeug muss jederzeit durch Sehen und Hören sowie durch jedes andere verfügbare Mittel, das den gegebenen Umständen und Bedingungen entspricht, gehörigen Ausguck halten, der einen vollständigen Überblick über die Lage und die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes gibt.
Grundsätzliches BinSchStrO§ 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht Über diese Verordnung hinaus hat jeder Verkehrsteilnehmer auf Binnenschiffahrtsstraßen alle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, welche die allgemeine Sorgfaltspflicht und die Übung der Schiffahrt gebieten, um insbesondere
b) die Beschädigung anderer Fahrzeuge oder Schwimmkörper, der Ufer, der Regelungsbauwerke sowie von Anlagen jeder Art in der Wasserstraße oder an ihren Ufern, c) die Behinderung der Schiffahrt zu vermeiden und d) jede vermeidbare Beeinträchtigung der Umwelt zu verhindern. Ergänzung des Kapitels 8 um eine Vorschrift zum Kitesurfen
auf sonstigen Gegenständen über das Wasser gleitet (Kitesurfen), ist verboten. 2. Auf Wasserstraßen im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost kann die Wasser- und Schifffahrtsdirektion das Kitesurfen ganz oder teilweise erlauben, soweit die übrige Schifffahrt nicht beeinträchtigt wird. Die im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost für das Kitesurfen freigegebenen Strecken werden durch das Tafelzeichen E.24 gekennzeichnet. Zusätzliche dreieckige Tafeln und rechteckige Schilder zu dem Tafelzeichen E.24 zeigen den Anfang, das Ende und soweit erforderlich, die Breite der freigegebenen Strecken an. Ausweichregeln Kiter und WindsurferSteuerboardbug weicht Backboardbug Haben zwei Segler den Wind nicht von derselben Seite, so muss das Fahrzeug, das den Wind von Backbord hat, dem anderen ausweichen. Eselsbrücke: Der Kiter der die rechte Hand an der Bar vorne hat, ist nicht ausweichpflichtig. (Backbord = Links, Steuerbord = Rechts)
Luv weicht Lee Haben zwei Segler den Wind von derselben Seite, so muss das luvwärtige Fahrzeug dem leewärtigen Fahrzeug ausweichen.
Überholer hält sich frei Der überholende Segler muss ausweichen. (Nach BinSchStrO wird auf der Luvseite überholt.)
Unklarheitenregel Kann ein Segler mit Wind von Backbord nicht mit Sicherheit feststellen, ob ein sich in Luv nähernder Segler den Wind von Backbord oder von Steuerbord hat, muss er dem anderen ausweichen.
Zusätzliche Regelung speziell für Kiter Wenn sich zwei Kiter entgegenkommen, muß der weiter in Luv befindliche Kiter seinen Schirm 45 Grad oder höher fliegen. Der in Lee befindliche Kiter muß seinen Schirm 45 Grad oder tiefer fliegen.
Kurshaltepflicht Der Kurshalter hat seinen Kurs und seine Geschwindigkeit zunächst beizubehalten. Kommt der Ausweichpflichtige seiner Ausweichpflicht jedoch nicht oder nicht angemessen nach, muß der Kurshalter ausweichen und das sog. Manöver des letzten Augenblicks fahren um einen Zusammenstoß vermeiden. (ein bischen wie „Der Klügere gibt nach“)
Ausweichpflicht Das ausweichpflichtige Fahrzeug muss das Ausweichmanöver frühzeitig, durchgreifend und klar erkennbar durchführen. Beim Ausweichen sollte es vermieden werden den Bug des Kurshalters zu kreuzen, sondern dessen Heck mit ausreichendem Abstand zu passieren.
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Umfrage zu mehr Regeln beim KitesurfingDie Spots werden immer voller, der Ruf nach mehr Regelung immer lauter. Ein gesunder Menschenverstand sollte selbstverständlich sein, aber welche Regeln kannst du dir in deinem Sport zukünftig vorstellen? | ||||||
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